Warum die EINVERNEHMLICHE SCHEIDUNG die beste aller Lösungen ist:
Wir können Dir nur empfehlen, diesen Beitrag aufmerksam zu lesen. Hier erfährst Du, warum die einvernehmliche Scheidung die beste aller Lösungen ist. Zugegeben, eine Ehescheidung stellt im Leben der meisten Menschen eine belastende Situation dar. Die Gründe dafür mögen vielfältig sein: Verlust der Partnerschaft, Sorgen um die finanzielle Zukunft, Sorgen um die Kinder und den familiären Zusammenhalt, um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Aber wäre es nicht doch ein guter Gedanke, die sich mit einer Scheidung stellenden Fragen kompetent und fachkundig so zu lösen, dass sich beide Ehegatten auch nach der Scheidung noch immer die Hand reichen können?
Mit der einvernehmlichen Scheidung ist das regelmäßig machbar. Finde hier alle Informationen über die beste aller Lösungen:
1. Definition der einvernehmlichen Scheidung:
Von einer einvernehmlichen Scheidung (auch einverständliche Scheidung genannt) spricht man dann, wenn sich die Ehegatten über alle Scheidungsfolgen schon vor Einreichung des Scheidungsantrages bei Gericht verständigt haben. Das Familiengericht regelt dann nur die Scheidung der Ehe und gegebenenfalls von Amts wegen die Durchführung des Versorgungsausgleichs (Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften). Über alle weiteren Folgesachen wie Kindes- oder Ehegattenunterhalt, Sorge- und Umgangsrecht der Kinder, Vermögensauseinandersetzung und/oder Zugewinnausgleich trifft das Gericht keine Regelungen, da insoweit auch keine Anträge gestellt werden müssen. Für die einvernehmliche Ehescheidung ist es ausreichend, wenn nur der den Scheidungsantrag stellende Ehegatte anwaltlich vertreten wird. Der andere Ehegatte braucht der Scheidung nur zuzustimmen, wofür kein eigener (zweiter) Anwalt erforderlich ist.
Das Gegenteil der einvernehmlichen Scheidung ist die sogenannte streitige Scheidung. Bei der streitigen Scheidung werden auch die Folgesachen durch gesonderte Anträge der gerichtlichen Entscheidung übertragen. Jeder Ehegatte benötigt dann einen eigenen Rechtsanwalt, d.h., für eine streitige Scheidung sind immer zwei Anwälte erforderlich.
Vereinfacht ausgedrückt lässt sich sagen, bei einer einvernehmlichen Scheidung streben die Ehegatten gemeinsam eine faire einverständliche Lösung an, während sie sich bei der streitigen Scheidung konfliktträchtig dem Votum des Gerichts unterwerfen.
2. Vorteile der einvernehmlichen Scheidung:
Die einvernehmliche Scheidung bietet Dir drei wesentliche Vorteile: Du sparst erhebliche Kosten, Du bist schnell geschieden und Dein Scheidungsverfahren schont Deine Nerven:
2.1 Erhebliche Kosteneinsparung
Fangen wir mit den Kosten an: wie schon erwähnt, kann eine einverständliche Scheidung Deinen bzw. Euren Geldbeutel ganz erheblich schonen. Eine Übersicht über das enorme Kosteneinsparpotential der einvernehmlichen Scheidung haben wir Dir in unserem Beitrag Kosten der Online Scheidung in einer Tabelle zusammen gestellt.
Da Du Dich mit Deinem Ehegatten über alle Folgesachen verständigt hast, muss das Familiengericht hierüber auch keine Entscheidung treffen. Demenstprechend fallen für mögliche Folgesachen auch keine Erhöhungen des Verfahrenswertes an. Der Verfahrenswert beschränkt sich auf die eigentliche Scheidung und den Versorgungsausgleich.
Ferner kann die einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt durchgeführt werden, was die Kosten nahezu halbiert.
In der Regel belaufen sich die Gesamtkosten (Anwaltskosten und Gerichtsgebühren) der einvernehmlichen Scheidung abhängig vom monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten auf € 1.500 bis € 2.500.
Hingegen betragen die Gesamtkosten einer streitigen Scheidung mit zwei Anwälten und dem erhöhten Verfahrenswert für jede einzelne Folgesache nicht selten weit über 10.000 €.
Du willst wissen, welche genauen Kosten für Deine einvernehmliche Scheidung anfallen? Dann hole hier Deinen verbindlichen Kostenvoranschlag ein.
2.2 Zeitersparnis durch schnelle Scheidung
Die Dauer einer einverständlichen Scheidung beträgt in der Regel (abhängig davon, ob das Familiengericht den Versorgungsausgleich durchführen muss oder nicht) 1 bis 5 Monate. Ideal für die einvernehmliche Scheidung ist auch der Weg über die moderne Online Scheidung. Du sparst dann auch den Zeit- und Kostenaufwand für einen Anwaltsbesuch. Alle notwendigen Daten für die Anfertigung Deines Scheidungsantrages kannst Du Deinem Scheidungsanwalt bequem über das Scheidungsformular von zu Hause aus online übermitteln. Es findet lediglich ein Scheidungstermin vor Gericht statt, der nicht länger als 15 Minuten dauert. Am Ende dieses Termins spricht das Familiengericht sofort Deine Ehescheidung aus.
Bei einer streitigen Scheidung wirst Du vielfache Gerichtstermine wahrnehmen müssen, die oft mehrere Stunden dauern. Ferner darf das Gericht die Scheidung der Ehe erst dann aussprechen, wenn auch alle anhängigen Folgesachen geklärt sind. Eine streitige Scheidung ist in den seltesten Fällen unter einem Jahr Dauer erledigt. In der Regel beträgt die Verfahrensdauer ein bis zwei Jahre, manchmal auch noch viel länger, z.B. wenn Beweisaufnahmen notwendig sind und/oder Sachverständigengutachten eingeholt werden müssen. Geht dann die streitige Scheidung auch noch in die zweite Instanz (Beschwerdeverfahren), kann es bis zu 5 Jahre dauern, bis Du endlich geschieden bist.
2.3 Stressfreie Scheidung, die Deine Nerven schont
Die einvernehmliche Scheidung ist immer eine faire Scheidung. Sieger oder Verlierer gibt es nicht. Wenn beide Ehegatten geschieden werden möchten, spricht das Familiengericht nur die Ehescheidung aus und führt den Versorgungsausgleich durch. Dazu werden beide Ehegatten im Scheidungstermin lediglich zu den Scheidungsvoraussetzungen befragt. Die Ehe wird geschieden, wenn beide Ehegatten erklären, dass sie seit mindestens einem Jahr getrennt von Tisch und Bett leben und die eheliche Lebensgemeinschaft als gescheitert betrachten.
Kompromitierende Fragen, warum die Ehe gescheitert ist, wird das Gericht nicht stellen. Es sind lediglich die reinen Formalien zu klären. Soweit ein Versorgungsausgleich durchzuführen ist, hat das Familiengericht zuvor bei den jeweiligen Rentenversicherungsträgern die Auskünfte über die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften bereits von Amts wegen eingeholt. Auch die Durchführung des Versorgungsausgleichs ist eine Formalie, da dieser gesetzlich verbindlich geregelt ist und keinerlei Anlass für Streitigkeiten bietet.
Im Gegensatz zur streitigen Scheidung sparst Du mit der einvernehmlichen Scheidung auch ein riesengroßes Bündel an Nerven. Und auch wenn Du und Dein Ehegatte zukünftig getrennte Wege gehen, so bleibt doch das gute Gefühl, einen Lebensabschnitt gemeinsam im Einvernehmen beendet zu haben.
3. Ablauf der einvernehmlichen Scheidung:
Der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung vor dem Familiengericht gestaltet sich für beide Ehegatten sehr einfach und ist besonders gut geeignet für die Online Scheidung.
Du und Dein Ehegatte haben sich entschieden, die eheliche Lebensgemeinschaft zu beenden. Soweit Folgesachen zu klären sind, habt Ihr Euch darüber bereits verständigt. Falls nicht, d.h. wenn es noch Klärungsbedarf zu den Folgesachen gibt, hilft oftmals ein vorheriges anwaltliches Beratungsgespräch oder eine Mediation. Die Folgesachen lassen sich dann auch in einer verbindlichen Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Zwar löst auch eine Mediation bzw. eine notariell protokollierte Scheidungsfolgenvereinbarung weitere Kosten neben der eigentlichen Scheidung aus, diese sind aber immer noch um ein vielfaches billiger, als wenn die ungeklärten Folgesachen im Falle der streitigen Scheidung dem Gericht zur Entscheidung übertragen werden.
Mit der Scheidung Online und dem verständlichen bequemen Scheidungsformular kannst Du Deinem Scheidungsanwalt von zu Hause aus alle notwendigen Daten übermitteln, die für Deinen Scheidungsantrag an das zuständige Familiengericht notwendig sind. Und Dein Scheidungsanwalt prüft selbstverständlich vorher, ob alle Voraussetzungen für Deinen Scheidungsantrag und die Scheidung der Ehe erfüllt sind. Gibt es Rückfragen, klärt er dies vorab mit Dir.
Nach Ablauf einer Trennungszeit zwischen den Ehegatten von 10 Monaten reicht Dein Scheidungsanwalt dann den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein. Dieser wird dann vom Gericht dem anderen Ehegatten zugestellt. Der andere Ehegatte muss dem Gericht lediglich mitteilen, dass er auch geschieden werden will. Falls ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss, übersendet das Gericht ferner an beide Ehegatten den amtlichen Fragebogen zum Versorgungsausgleich. Darin müssen beide Ehegatten Angaben zu den bestehenden Rentenversicherungen machen. Gibt es Fragen dazu, hilft Dir Dein Scheidungsanwalt selbstverständlich.
Das Familiengericht holt dann nach Rückgabe des Fragebogens bei den jeweiligen Rentenversicherungen die Auskünfte über die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften ein.
Sobald die Auskünfte für beide Ehegatten vollständig vorliegen, bestimmt das Gericht den Scheidungstermin. Im Termin selbst werden beide Ehegatten vom Gericht kurz befragt, seit wann sie getrennt von einander leben und ob sie die eheliche Lebensgemeinschaft für beendet ansehen. Sodann spricht das Familiengericht die Scheidung der Ehe aus und verkündet den sog. Scheidungsbeschluss.
Dein Scheidungsanwalt sorgt während des ganzen Verfahrens stets dafür, dass alles schnell und reibungslos über die Bühne geht.
4. Wie kann ich eventuelle Folgesachen einvernehmlich regeln:
Du und Dein Ehegatte möchten die Vorteile der einvernehmlichen Scheidung gerne in Anspruch nehmen, Ihr seit Euch aber über die Regelung der Folgesachen bislang nicht einig geworden. Was tun ..?
Bei dieser Ausgangslage ist zu unterscheiden, welche Ursache die noch fehlende Einigung hat. Sei es, dass Ihr über die gesetzlichen Regelungen der Folgesachen im Unklaren seit oder das Ihr über deren Auswirkungen und Reichweite noch keinen Konsens finden konntet.
Dann empfiehlt es sich, vorab eine anwaltliche Beratung einzuholen. Euer Anwalt wird Euch über alle Fragestellungen im Zusammenhang mit den Kindern, dem Unterhalt, der Vermögensauseinandersetzung und den Finanzen und/oder der gemeinsamen Immobilie faire Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Diese orientieren sich an der Sach- und Rechtslage, wobei individuellen Anpassungen stets Rechnung getragen werden kann. Kommt eine Einigung auf diesem Wege zustande, lassen sich die gefundenen Regelungen in einer sog. Scheidungsfolgenvereinbarung außerhalb eines streitigen gerichtlichen Verfahrens verbindlich regeln.
Auch wenn diese Vorgehensweise zusätzliche Kosten für die notwendige notarielle Beurkundung auslöst, so sind diese doch weitaus geringer als die Folgesachen streitig vor Gericht regeln zu lassen.
Noch nicht überzeugt? Dann empfehlen wir den Beitrag „Knallharter Anwalt im Familienrecht“ rechts oben in der Beitragsnavigation. Denn wir sind überzeugt, dass Du keinen Rosenkrieg führen willst.