Kostenlose Beratung vereinbaren: 07222-9145797 anwalt@scheidung-online-bundesweit.de
Seite wählen

SCHEIDUNGSLEXIKON A – Z

Rechtsbegriffe im Familienrecht einfach erklärt:

EINVERNEHMLICHE SCHEIDUNG

Was ist eine einvernehmliche Scheidung?

Die einvernehmliche Scheidung ist das Gegenteil von der streitigen Scheidung. Scheitert die eheliche Lebensgemeinschaft und es kommt zu einem Scheidungsverfahren vor Gericht, haben sich die Ehegatten bei der einvernehmlichen Scheidung bereits selbst oder im Zuge einer vorausgegangenen Mediation über die relevanten Folgesachen aus Anlass der Trennung zu Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Aufteilung der Haushaltsgegenstände sowie über das Umgangsrecht mit gemeinsamen Kindern verständigt oder wünschen derzeit keine Regelung hierüber. Hingegen werden bei einer streitigen Scheidung die Regelung der Folgesachen ausschließlich dem Gericht überlassen.

Zunehmend werden diese Folgesachen auch bereits vor oder nach Eheschließung durch einen Ehevertrag oder im Zuge der Trennung mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung bestandssicher geregelt. Auf diese Weise lässt sich eine Scheidung stets im gegenseitigen Einvernehmen durchführen.

Statt einem nervenaufreibenden Rosenkrieg mit unkalkulierbarer Kostenfolge und offenem Ausgang entscheiden sich so immer mehr Ehepaare für die einfache Lösung, nämlich die einvernehmliche Scheidung. Ihr Anteil beträgt heute mehr als 70 Prozent aller Scheidungsverfahren. Hier erfährst Du, warum die einvernehmliche Scheidung die beste aller Lösungen ist.

Eine einvernehmliche Scheidung ist optimal geeignet für die Online-Scheidung.

Welche Varianten gibt es?

Folgende Alternativen der einvernehmlichen Scheidung stehen zur Verfügung: 

1.  Einvernehmliche Scheidung ohne Scheidungsfolgenvereinbarung

Voraussetzungen:

  • einjähriges Getrenntleben (der Scheidungsantrag kann i.d.R. bereits nach 8-monatiger Trennungszeit gestellt werden) und
  • beide Ehegatten wünschen die Scheidung.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, geht das Gericht nach § 1566 Abs. 1 BGB unwiderlegbar von der Vermutung des Scheiterns der Ehe aus und muss die Ehe scheiden. Ungeregelte Folgesachen lassen sich auch später – soweit es hierüber zu Streitigkeiten kommen sollte – noch gerichtlich klären.

2. Einvernehmliche Scheidung mit Scheidungsfolgenvereinbarung 

Voraussetzungen:

  • einjähriges Getrenntleben und
  • beide Ehegatten wünschen die Scheidung und
  • es existiert bereits eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet und das Familiengericht spricht die Scheidung der Ehe aus. Über Folgesachen ist auch ein späterer Streit vermieden, da diese bestandssicher in der Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt sind.

 

Was sind die Vorteile:

Die Vorteile der einvernehmlichen Scheidung liegen auf der Hand. Das Verfahren ist unkompliziert, schnell und kostengünstig. Es gibt keine bösen Überraschungen, da sich die Eheleute über alle Folgen ihrer Scheidung im Vorhinein geeinigt haben.

Eine einvernehmliche Scheidung lässt sich auch mit nur einem Anwalt durchführen, was weitere Kosten einspart.

    Wie ist der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung:

    Ganz einfach: wenn Du und Dein Ehepartner seit mindestens 8 bis 9 Monaten getrennt lebt, bietet sich für Eure einvernehmliche Scheidung idealerweise die Online Scheidung an. Dafür musst Du lediglich von zu Hause aus das Formular Scheidung Online ausfüllen und absenden. Du sparst Dir damit langwierige Terminsvereinbarungen und zeitaufwendige Anwaltsbesuche.

    Mit Eingang Deines ausgefüllten Scheidungsformulars überprüfen wir sorgfältig die gesetzlichen Voraussetzungen für Deine einvernehmliche Scheidung und fertigen Deinen individuellen Scheidungsantrag an das für Dich zuständige Familiengericht in Deutschland. Wir sind bundesweit vor jedem deutschen Familiengericht als Scheidungsanwalt zugelassen und vertretungsbefugt. Du erhälst von uns Deinen Scheidungsantrag nochmals zur Kontrolle und Freigabe. Mit Deiner Freigabe reichen wir Deinen Scheidungsantrag digital über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) bei Deinem Familiengericht ein. Sollten wir bei der Vorprüfung Hinderungsgründe oder ungeklärte Sachverhalte feststellen, setzen wir uns umgehend mit Dir in Verbindung und klären alle Fragen. So kannst Du Dir stets sicher sein, dass Deine einvernehmliche Scheidung mit absoluter Sorgfalt und Zuverlässigkeit bearbeitet wird.

    Sobald Dein Scheidungsantrag bei Gericht eingegangen ist, wird das Familiengericht diesem ein Aktenzeichen zuteilen und die Antragsschrift an Deinen Ehegatten weiterleiten. Dieser muss dann lediglich dem Gericht mitteilen, ebenfalls mit der Scheidung einverstanden zu sein. Einen eigenen Anwalt braucht Dein Ehegatte dafür nicht.

    Ist mit der Scheidung auch ein Versorgungsausgleich (Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften) durchzuführen, wird das Gericht an beide Ehegatten den Fragebogen zum Versorgungsausgleich versenden. Darin müssen Du und Dein Ehegatten jeweils für sich selbst Angaben zu den bestehenden Rentenversicherungen abgeben und das ausgefüllte Formular an das Familiengericht zurücksenden.

    Das Gericht holt dann bei den angegebenen Rentenversicherungen und Versorgungsträgern die erforderlichen Auskünfte ein. Sobald diese vollständig vorliegen, bestimmt das Gericht Termin zur mündlichen Verhandlung.

    Zu diesem Termin müssen wir als Deine Scheidungsanwälte, Du und Dein Ehegatte persönlich erscheinen. Das Familiengericht wird Euch als Ehegatten nochmals dazu anhören, seit wann Ihr getrennt lebt und ob Ihr geschieden werden möchtet. Ist das Trennungsjahr im Termin abgelaufen und beide Ehegatten bestätigen die Absicht geschieden werden zu wollen, verkündet das Gericht noch im Termin den Scheidungsbeschluss.

      Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung:

      Die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung hängt davon ab, ob das Familiengericht den Versorgungsausgleich durchführen muss oder nicht.

      Ist der Versorgungsausgleich durch Ehevertrag bzw. eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung ausgeschlossen oder bestand die Ehe mit Eingang des Scheidungsantrages bei Gericht nicht länger als 3 Jahre, kann Deine einvernehmliche Scheidung bereits in einer Zeitspanne von 1 bis 2 Monaten erfolgreich abgeschlossen werden.

      Ist der Versorgungsausgleich von Amts wegen durchzuführen, verlängert sich die Dauer der einvernehmlichen Scheidung regelmäßig um 3 bis 4 Monate. Diese Zeitspanne wird dann benötigt, um bei den jeweiligen Rentenversicherungs- und Versorgungsträgern die Auskünfte zu den während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften einzuholen. Üblicherweise dauert das Scheidungsverfahren dann 4 bis 6 Monate bis zur Verkündung des gerichtlichen Scheidungsbeschlusses.

        Jetzt Deine einvernehmliche Scheidung online beantragen: