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SCHEIDUNGSLEXIKON A – Z

Rechtsbegriffe im Familienrecht einfach erklärt:

ANWALT DES KINDES

Was ist ein Anwalt des Kindes?

Der Anwalt des Kindes ist die untechnische und umgangssprachliche Bezeichnung des sogenannten Verfahrensbeistands in Kindschaftssachen. Dieser Verfahrensbeistand (bis zum 31.08.2009 auch als Verfahrenspfleger bezeichnet) nimmt quasi als Anwalt des Kindes dessen Interessen war. Die gesetzliche Grundlage ist in § 158 FamFG geregelt. Nach dieser Vorschrift können die Familiengerichte in Kindschaftssachen einem minderjährigen Kind für das Verfahren einen Verfahrensbeistand bestellen, der die Interessen des Kindes feststellen und im Verfahren zur Geltung bringen soll.

Wann wird ein Anwalt des Kindes bestellt?

Mit der Neufassung des § 158 FamFG zum 01.07.2021 wurde die Bestellung eines Verfahrensbeistandes (Anwalt des Kindes) erweitert und ist nunmehr zwingend bei folgenden Fallkonstellationen vorgeschrieben:

  • in Fällen, bei denen die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge nach den §§ 1666 und 1666a BGB im Streit steht;
  • in Fällen, bei denen der Ausschluss des Umgangsrechts nach § 1684 BGB im Streit steht;
  • in Fällen, bei denen eine Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 oder § 1682 BGB in Betracht kommt.

Ferner ist die Bestellung eines Verfahrensbeistandes in der Regel dann erforderlich, wenn

  • das Interesse des Kindes zu dem seiner gesetzlichen Vertreter in erheblichem Gegensatz steht;
  • eine Trennung des Kindes von der Person erfolgen soll, in deren Obhut es sich befindet;
  • in Verfahren, welche die Herausgabe des Kindes zum Gegenstand haben;
  • wenn eine wesentliche Beschränkung des Umgangsrechts in Betracht kommt.

Die gerichtliche Bestellung eines Verfahrensbeistandes ist unanfechtbar, d.h., der Gesetzgeber sieht für die Eltern kein Rechtsmittel vor. Mit anderen Worten bedeutet das, dass ein oder beide Elternteile gegen die Bestellung eines Verfahrensbeistandes nichts unternehmen können, wenn sie mit der Bestellung nicht einverstanden sind.

Welche Aufgaben hat der Anwalt des Kindes?

Als Anwalt des Kindes obliegt dem Verfahrensbeistand die Aufgabe, in den betreffenden Kindschaftssachen die Interessen des Kindes zu vertreten und dafür zu sorgen, dass der tatsächliche Wille des Kindes Gehör und Berücksichtigung findet. Dazu ist es erforderlich, dem Kind das Gerichtsverfahren und dessen zu verhandelnde Inhalte altersentsprechend zu erläutern. Maßstab für diese Aufgabe des Anwalts des Kindes ist stets das sog. Kindeswohl. D.h., der Verfahrensbeistand hat sich danach zu orientieren, was für das Wohl des Kindes am Besten ist.

Welche Rechte hat der Anwalt des Kindes?

Der Anwalt des Kindes ist nicht der rechtliche Vertreter des Kindes in dem betreffenden Verfahren, sondern nur sein Beistand. Als solcher hat er aber das Recht und die Möglichkeit, gegen Entscheidungen des Familiengerichts Rechtsmittel einzulegen, soweit dies zur Wahrung des Kindeswohls erforderlich ist. 

 

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