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SCHEIDUNGSLEXIKON A – Z

Rechtsbegriffe im Familienrecht einfach erklärt:

DIFFERENZMETHODE

Was bedeutet Differenzmethode?

Mit der sog. Differenzmethode wird der Ehegattenunterhalt der Höhe nach ermittelt. Dem Unterhaltsberechtigten steht die Hälfte der Differenz beider Einkommen zu. Die Berechnung des Unterhalts bei der Differenzmethode geht wie folgt:

Wie wird der Unterhalt nach der Differenzmethode berechnet?

  • Im ersten Schritt wird bei beiden Ehegatten das unterhaltsrelevante Nettoeinkommen ermittelt.
  • Sodann werden bei angestellt beschäftigten Eheleuten (nicht bei Selbständigen) 5 % berufsbedingte Aufwendungen abgezogen.
  • Sind gemeinsame Kinder vorhanden, wird vom Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen im nächsten Schritt der Kindesunterhalt (voller Tabellenunterhalt) abgezogen.
  • Sofern sich nach der Trennung oder Scheidung das Nettoeinkommen durch Wechsel der Steuerklasse verändert, wird das geänderte Nettoeinkommen zugrunde gelegt.
  • Im letzten Schritt wird der Unterhaltsanspruch nach folgender Formel berrechnet: 3/7 x (Einkommen Unterhaltspflichtiger – Einkommen Unterhaltsberechtigter).

    Wie hoch ist der Unterhaltsanspruch nach der Differenzmethode?

    Nach der 3/7 Formel wird die Differenz der zuvor ermittelten Einkommen berrechnet. Aus der Differenz erhält der Unterhaltsberechtigte dann 3/7.

    Was gilt bei hohen Einkünften?

    Bei hohen Einkünften (über € 6.000,–) wird der über € 6.000,– hinausgehende Teil in der Regel nicht mitgerechnet. Die Rechtsprechung geht insoweit davon aus, dass monatliche Nettoeinkünfte über € 6.000,– nicht vollständig für den laufenden Unterhalt ausgegeben werden sondern der Vermögensbildung dienen. Will ein Ehegatte auch den € 6.000,– übersteigenden Betrag bei der Unterhaltsermittlung berücksichtigt haben, muss er nachweisen können, dass dieser auch in der Ehe für den Lebensunterhalt ausgegeben wurde.

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    Falls Dein Unterhaltsanspruch streitig ist und bei dem Familiengericht ein Antrag auf Trennungs- und/oder nachehelicher Unterhalt eingereicht werden muss, fallen für die Berechnung neben den Verfahrenskosten keine gesonderten Gebühren für die Berechnung an.

    Dient die fachkundige professionelle anwaltliche Berechnung Deines Unterhaltsanspruchs nur zur Ermittlung und Klarstellung außerhalb eines gerichtlichen Unterhaltsverfahrens, berechnen wir hierfür nur ein geringes Pauschalhonorar.

     

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