SCHEIDUNGSLEXIKON A – Z
Rechtsbegriffe im Familienrecht einfach erklärt:
FAMILIENMEDIATION
Was ist eine Familienmediation?
Familienmediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem die Ehepartner mit Hilfe einer fachkundigen neutralen Person – der Mediatorin/des Mediators – im direkten Gespräch miteinander eigene Entscheidungen entwickeln und Lösungen verbindlich beschließen.
Ziel der Familienmediation ist es, im Zuge der Trennung und Scheidung konfliktträchtige Folgesachen nicht in einem streitigen Gerichtsverfahren sondern unter Vermittlung der Mediatorin/des Mediators eigenverantwortlich zu lösen.
Der Mediator ist in seinem Handeln und Auftreten den beteiligten Ehegatten gegenüber stets unparteiisch, kraft seiner Mediationsausbildung versteht er im Mediationsprozess allen daran beteiligten Personen gleichermaßen zu dienen.
Wie läuft eine Mediation ab?
Grundsätzlich läuft das Mediationsverfahren in fünf Phasen ab, die wir Dir nachfolgend erläutern. Da das Mediationsverfahren aber keinen starren Ablauf kennt und die Beteiligten den Fortgang weitestgehend selbst bestimmen, sind Abweichungen prinzipiell möglich.
Phase 1 (Eröffnungsphase)
Innerhalb der Eröffnungsphase erläutert der Mediator den beteiligten Ehegatten zunächst die Charakteristika des Verfahrens. Die Regeln werden besprochen und festgelegt. Über den Regelungsinhalt wird ein sog. Mediationsvertrag geschlossen, der die Kosten und Kostenverteilung, die Neutralität des Mediators und seine Vertraulichkeitsverpflichtung regelt. Die Kosten werden stets nach Stundenaufwand abgerechnet, was im Vergleich zur streitwertabhängigen Kostenliquidation bei gerichtlichen Verfahren regelmäßig um ein vielfaches günstiger ausfällt.
Phase 2 (Konfliktdarstellung)
Beide beteiligten Ehegatten erhalten Gelegenheit, den Konflikt jeweils aus ihrer Sicht darzustellen. Zu behandelnde Themen, streitige und unstreitige Positionen werden herausgearbeitet. Der Mediator gibt eine Zusammenfassung und entwickelt im Anschluss gemeinsam mit den Ehegatten Vorgaben für die nächsten Phasen.
Phase 3 (Interessenfindung)
Der Mediator führt die Beteiligten dazu, die eigenen persönlichen und wirtschaftlichen Interessen darzulegen. Hierdurch erhalten die Ehegatten Kenntnis über die wechselseitigen Beweggründe. Anhand der somit ermittelten Motive kann unter Einbezug der rechtlichen Situation ein gegenseitiges Verständnis erarbeitet oder aber Fehlvorstellungen beseitigt werden.
Phase 4 (Lösungssuche)
Der Mediator erarbeitet mit den Eheleuten unter Auswertung der bisherigen Erkenntnisse Lösungen zur Konfliktbereinigung. Ziel ist es ein Ergebnis zu finden, von dem beide Ehegatten profitieren.
Phase 5 (Abschluss der Vereinbarung)
Die Mediation wird durch die genaue Festlegung der gefundenen Einigung und deren rechtliche Ausgestaltung abgeschlossen. In der Regel mündet sie bei einer Scheidung im Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Bei Bedarf erfolgt zu späteren Zeitpunkten eine gemeinsame Ergebniskontrolle.
Was kostet ein Mediationsverfahren?
Die Kosten des Mediationsverfahrens richten sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand. In der Eröffnungsphase wird ein Honorarstundensatz vereinbart. Im Unterschied zum gerichtlichen Verfahren richtet sich das Honorar nicht nach dem Streitwert.
Die einzelnen Sitzungen mit den Parteien dauern in der Regel 2 bis 4 Stunden. An Vor- und Nacharbeitszeit des Mediators für die Dokumentation sind 1 bis 3 Stunden zu kalkulieren. Erfahrungsgemäß sind 3 bis 5 Sitzungen ausreichend, um den Konflikt über die Mediation zu lösen.
Im Verhältnis zu den Kosten bei einer streitigen Auseinandersetzung der Folgesachen vor Gericht sind die Kosten bei einem erfolgreichen Mediationsverfahren erheblich niedriger.
Vorteile einer Familienmediation:
- Mediation führt zu einem echten Interessenausgleich des bestehenden Konflikts, da die beteiligten Ehegatten die Verantwortung zur Konfliktlösung beibehalten und die Entscheidung hierüber nicht an einen Richter in fremde Hände abgeben. Statt Sieger und Verlierer bei streitiger Entscheidung durch das Gericht, ermöglicht die Mediation einen Gewinn für beide Beteiligten. Dies ermöglicht positive Chancen für eine langfristige konstante Beilegung des Streitverhältnisses unter Wahrung eines Gesichtsverlustes. Die Option auf weitere Zusammenarbeit in privaten und geschäftlichen Beziehungen ist um ein vielfaches größer als bei einem langwierigen Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang.
- Mediation löst das Streitverhältnis erheblich schneller als ein Gerichtsverfahren, umständliche und manchmal auch nicht sachdienliche Schriftsätze entfallen. Die Mediationssitzungen erfolgen zeitnah, es gibt keine monatelangen Verhandlungspausen wie im gerichtlichen Verfahren.
- Mediation findet immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, unerwünschte Mitwisser über den Konfliktstoff gibt es nicht.
- Mediation fördert die Bereitschaft und Fähigkeit der Parteien, zukünftige Konflikte konstruktiv selbst zu lösen.
- Mediation ist nicht billig aber erheblich kostengünstiger als das streitwertabhängige Gerichtsverfahren.
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