SCHEIDUNGSLEXIKON A – Z
Rechtsbegriffe im Familienrecht einfach erklärt:
ONLINE SCHEIDUNG
Was ist eine Online Scheidung?
Im digitalen Zeitalter multimedialer Informationsbeschaffung und Datenübermittlung erfreut sich die Online Scheidung mit jährlich zweistelligen Wachstumszahlen zunehmender Beliebtheit für eine schnelle und unkomplizierte Ehescheidung oder Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Denn für jedes Scheidungsverfahren vor deutschen Familiengerichten besteht Anwaltszwang, d.h. zumindest der den Scheidungsantrag stellende Ehegatte braucht zwingend einen Scheidungsanwalt.
Bei der Online Scheidung wird das Mandat zuverlässig und sicher digitalisiert auf elektronischem Wege geführt. Die passende Schnittstelle dafür ist das sogenannte Scheidungsformular. Der den Scheidungsantrag stellende Ehegatte beauftragt seinen Anwalt online, in dem er das Scheidungsformular ausfüllt und an diesen elektronisch oder auf Wunsch per Post übersendet. Mit Eingang des Scheidungsformulars prüft Dein Scheidungsanwalt in kürzester Zeit die Voraussetzungen einer Ehescheidung und fertigt Deinen persönlichen individuellen Ehescheidungsantrag an das für Dich zuständige Familiengericht.
Vorteile der Scheidung Online:
Die Vorteile einer Online Scheidung liegen auf der Hand: Deine Scheidung über das Internet geht schneller und ist in aller Regel auch viel günstiger. Du kannst Deine Scheidung einfach und bequem von zu Hause aus einleiten. Du benötigst keine zeitaufwendigen und langwierigen Terminsvereinbarungen bei lokalen Anwaltskanzleien und kannst Dir zu 100 Prozent sicher sein, dass Dein Scheidungsverfahren absolut professionell und zuverlässig durchgeführt wird.
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Schnelle und einfache Scheidung:
Ein Scheidungsverfahren ist meistens mit einer starken emotionalen Belastung verbunden. Aus diesem Grund haben wir Lösungen entwickelt, die Dir den Ablauf so einfach wie möglich machen. Du kannst Deine Scheidung ohne aufwendige und langwierige Terminsvereinbarungen ganz bequem von zu Hause aus einleiten. Und das jederzeit an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr. Wann immer Du Zeit hast. Damit sparst Du Dir den mühsamen und oft auch unpersönlichen Besuch bei lokalen Anwaltskanzleien mit mehreren Berufsträgern. Und nicht zu vergessen: Du brauchst in Zeiten der Pandemie auch keine Maske, keinen Impfnachweis oder gar einen negativen Corona-Test, um Deine Scheidung einleiten zu können.
Dank unseres einfachen und verständlich erläuterten Scheidungsformulars kannst Du uns alle Informationen, die wir für die Anfertigung Deines Scheidungsantrages benötigen, in 15 bis 20 Minuten zukommen lassen. Wir prüfen Deine Angaben und fertigen in der Regel innerhalb eines Werktages Deinen individuellen Scheidungsantrag an das für Dich zuständige Familiengericht. Natürlich bundesweit, d.h. es spielt überhaupt keine Rolle, ob Du in Flensburg, Berchtesgarden oder gar im Ausland wohnst. Soweit eine Zuständigkeit bei deutschen Familiengerichten vorliegt, führen wir Dein Scheidungsverfahren in ganz Deutschland. Ebenso führen wir einvernehmliche Scheidungsverfahren (Scheidung auf gemeinsames Begehren) schnell, sicher und günstig in der Schweiz vor allen zuständigen Bezirks- und Kantonalgerichten durch.
Und wenn in Deinem persönlichen Fall z. B. Folgesachen ungeklärt sein sollten, so setzen wir uns umgehend telefonisch oder per E-Mail mit Dir in Verbindung und klären das. Dafür nehmen wir uns viel Zeit, damit Du Dir stets sicher sein kannst, dass Dein Scheidungsverfahren mit absoluter Sorgfalt durchgeführt wird.
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Günstige Scheidung zu den niedrigsten Kosten:
Ein weiterer Vorteil der Online Scheidung ist die transparente günstige Kostenstruktur. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann das Scheidungsverfahren nur mit einem Anwalt durchgeführt werden. Damit lassen sich bereits ca. 50 Prozent der Scheidungskosten einsparen.
Ferner beantragen wir für jede über uns eingereichte einvernehmliche Scheidung bei Deinem zuständigen Familiengericht eine Reduzierung des für die Abrechnung der Gerichts- und Anwaltskosten maßgeblichen Verfahrenswertes um 30 Prozent. Auch wenn diese Senkung des Verfahrenswertes von uns nicht garantiert werden kann, da sie alleine im Ermessen des Familiengerichts liegt, so wird dem Antrag dennoch sehr oft Folge geleistet. Viele (lokale) Anwälte stellen solche Anträge erst gar nicht, weil damit auch ihre eigenen Gebühren geringer ausfallen. Wir geben im Falle der gerichtlichen Reduzierung des Verfahrenswertes diesen Vorteil aber stets gerne an unsere Mandanten weiter. Soweit das Familiengericht dem Antrag auf Reduzierung des Verfahrenswertes bei einvernehmlicher Scheidung statt gibt, lassen sich weitere Kosten – abhängig vom tatsächlichen Verfahrenswert – in einer Größenordnung von ca. 250 bis 750 € einsparen.
Auch eine kostenlose Scheidung online ist möglich, wenn Du nur über geringe monatliche Einkünfte verfügst. Wir prüfen stets Deine Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Scheidungsformular auf die Option, für Dich beim Familiengericht die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.
Ist in Deinem Fall die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nicht möglich, kannst Du bei scheidung-online-bundesweit.de die anfallenden Anwaltsgebühren auch in zinslosen monatlichen Raten bezahlen. Nutze dazu im Scheidungsformular die Option „Ratenzahlung„.
Ablauf der Online Scheidung:
Es ist viel einfacher als Du glaubst: der Ablauf einer Online Scheidung benötigt lediglich 4 Schritte bis zu Deiner vom Familiengericht ausgesprochenen Ehescheidung:
1. Im ersten Schritt füllst Du wo immer und wann Du willst das Scheidungsformular aus und übersendest dieses online oder als ausdruckbare PDF-Datei per Post, E-Mail oder Fax an Deinen Scheidungsanwalt. Wir haben Dir im Formular Scheidung Online alles leicht und verständlich erläutert. Dein ausgefülltes Formular wird online sicher und verschlüsselt an uns übertragen.
2. Im zweiten Schritt sind wir an der Reihe: wir prüfen zunächst Deine Daten, ob eine Online Scheidung bereits eingereicht werden kann. Dies ist stets dann der Fall, wenn Du und Dein Ehegatte schon seit mindestens 9 Monaten getrennt lebt. Dann fertigen wir Deinen Scheidungsantrag an das für Dich zuständige Familiengericht und senden Dir vorab den Entwurf per E-Mail zu. Sobald Du uns Dein Einverständnis gibst und keine weiteren Fragen mehr zu klären sind, reichen wir den Scheidungsantrag online über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) bei Deinem zuständigen Familiengericht ein.
3. Im dritten Schritt wird nun das Familiengericht ein Aktenzeichen vergeben und den Scheidungsantrag nach Einzahlung der Gerichtskosten (im Falle der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe auch ohne Gerichtskostenvorschuss) an Deinen Ehegatten zustellen. Dein Ehegatte braucht dann bei einer einvernehmlichen Scheidung ohne eigenen Anwalt dem Familiengericht lediglich schriftlich mitteilen, mit der Scheidung einverstanden zu sein und ebenfalls geschieden werden zu wollen. Ferner übersendet das Familiengericht an beide Ehegatten den Fragebogen zum Versorgungsausgleich, soweit ein Versorgungsausgleich von Amts wegen durchzuführen ist. Darin werden von beiden Ehegatten Daten zu den bestehenden und früheren gesetzlichen, betrieblichen und/oder privaten Rentenversicherungen erhoben. Wir helfen Dir und unterstützen Dich bei der Ausfüllung des Fragebogens zum Versorgungsausgleich und achten darauf, dass dieser zeitnah an das Gericht zurückgegeben wird. Das Gericht holt dann bei allen im Formular angegebenen Rentenversicherungsträgern die Auskünfte zu den während der Ehezeit erworbenen und ausgleichspflichtigen Rentenanwartschaften ein. Diese Auskünfte werden uns sodann vom Gericht übermittelt und auf ihre inhaltliche Richtigkeit hin überprüft.
4. Sobald die Auskünfte zum Versorgungsausgleich dem Familiengericht vollständig vorliegen, bestimmt das Gericht im vierten Schritt Termin zur mündlichen Verhandlung. Dieser Termin ist der einzige Termin, bei dem eine persönliche Anwesenheit beider Ehegatten erforderlich ist. Denn das Familiengericht ist kraft Gesetzes verpflichtet, beide Ehegatten zu den Scheidungsvoraussetzungen persönlich anzuhören. Wir begleiten Dich zu diesem Termin und erklären zu Protokoll den Scheidungsantrag und sorgen für einen komplikationslosen Ablauf. Leben beide oder ein Ehegatte im Ausland, kann die Anhörung vor dem Familiengericht ausnahmsweise auch schriftlich oder vor einem Konsularbeamten des Aufenthaltslandes erfolgen. In diesem Fall regeln wir die erforderlichen Modalitäten. Bei einer einvernehmlichen Scheidung dauert dieser Scheidungstermin vor Gericht 10 bis 15 Minuten. Das Gericht wird am Ende der Verhandlung mit Beschluss die Scheidung aussprechen. Sofern gewünscht, sorgen wir für einen sogenannten Fluranwalt, um im Scheidungstermin auch für den nicht anwaltlich vertretenen Ehegatten eine Rechtsmittelverzichtserklärung abgeben zu können, damit die ausgesprochene Scheidung noch im Termin rechtskräftig werden kann.
Auf unserer Startseite haben wir Dir den Ablauf der Online Scheidung in 4 Schritten nochmals graphisch dargestellt. Dort findest Du auch weitergehende Informationen, warum die Online Scheidung die einfachste, schnellste und günstigste Möglichkeit ist, geschieden zu werden.
Erfahrungen mit der Online Scheidung:
Der Markt für Online Scheidungen ist stark umkämpft und unterliegt einem hohen Wettbewerbsdruck. Dementsprechend sind auch die im Internet zu findenden Erfahrungen und Meinungsäußerungen sehr unterschiedlich.
Es stellt sich z. B. die Frage, wie gut ist die Online Scheidung und für wen ist sie geeignet? Es finden sich dann zahlreiche Artikel im Netz, die sich kritisch mit der Online Scheidung auseinandersetzen und behaupten, es gäbe gar keine Online Scheidung, vielmehr wäre die Online Scheidung nur ein Marketinginstrument. Diese Argumentation stammt meistens von Anbietern, die nur über geringe oder gar keine Kenntnisse in der Umsetzung digitaler Lösungen verfügen und/oder aber auch die Kostenvorteile nicht an ihre Klienten weiter geben möchten. Das Oberlandesgericht Hamm hat jedoch bereits im Kalenderjahr 2013 rechtskräftig entschieden, dass die Aussage „Scheidung Online – spart Zeit, Nerven und Geld“ eine zulässige Verbraucherinformation darstellt (vgl. Urteil des OLG Hamm vom 07.03.2013, AZ: 4 U 162/12). Denn Du kannst Deine Scheidung über das Scheidungsformular bequem von zu Hause aus online einleiten und erspartst Dir den Zeit- und Kostenaufwand für ein oder mehrere Anwaltsbesuche. Lediglich zum Gerichtstermin, der in der Regel maximal 15 Minuten dauert, ist die persönliche Anwesenheit beider Ehegatten erforderlich. Im Übrigen führt Dein Scheidungsanwalt die Online Scheidung mit der gleichen Sorgfalt wie bei einem konventionellen Anwaltsbesuch. Nur etwas schneller und oft sehr viel kostengünstiger.
Und die Frage, für wen die Online Scheidung geeignet ist, lässt sich kurz und knapp so beantworten: für alle Ehegatten, die sich darüber einig sind, dass ihre eheliche Lebensgemeinschaft schnell, kompetent, effizient und erfolgreich so günstig wie möglich beendet werden soll.
Den richtigen Anbieter finden:
An der ein oder anderen Stelle haben wir es schon angesprochen: für jedes Scheidungsverfahren in Deutschland – also auch für die Online Scheidung – besteht Anwaltspflicht. Das bedeutet, dass derjenige Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellen möchte, hierfür zwingend einen Rechtsanwalt benötigt. Aus diesem Grunde ist eine direkte Einleitung der Scheidung online ohne Rechtsanwalt an das Familiengericht nicht möglich!
Einige Anbieter von Online Scheidungen, die Du meistens unter den Suchergebnissen bei den bezahlten Anzeigen findest, sind keine in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte sondern lediglich sog. Anwaltsvermittler. Sie werben mit der Online Schneidung, ohne dass Du bei der Beauftragung Kenntis darüber erhälst, an welchen Anwalt letztlich die Bearbeitung Deines Scheidungsverfahrens vergeben wird. Dieser Anwalt muss auch den Anwaltsvermittler bezahlen, so dass er nicht selten nach Optionen suchen wird, in irgend einer Form doch noch an der Kostenschraube zu drehen oder aber auf die sorgfältige Überprüfung Deiner Scheidungssituation und die damit einhergehende Beratung verzichtet.
Um Dich zu vergewissern, dass Deine Online Scheidung auch von einem Scheidungsanwalt und nicht über einen Anwaltsvermittler durchgeführt wird, bietet sich ein Blick in das Impressum an: dort kannst Du jederzeit erkennen, ob der Anbieter zugelassener Rechtsanwalt in Deutschland ist oder nicht.
Du brauchst einen Anwalt für Deine Online Scheidung?
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