SCHEIDUNGSLEXIKON A – Z
Rechtsbegriffe im Familienrecht einfach erklärt:
INHALTSVERZEICHNIS
PROZESSKOSTENVORSCHUSS
Was bedeutet Prozesskostenvorschuss?
Der Prozesskostenvorschuss im Scheidungs- und Familienrecht ist die frühere Bezeichnung des heutigen Verfahrenskostenvorschuss.
Seit der Einführung des FamFG hat sich lediglich die Bezeichnung geändert. Inhaltlich ist alles beim Alten geblieben. Alle Details hierzu findest Du im obigen Link zum Verfahrenskostenvorschuss.
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