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SCHEIDUNGSLEXIKON A – Z

Rechtsbegriffe im Familienrecht einfach erklärt:

VERFAHRENSKOSTENHILFE

Was bedeutet Verfahrenskostenhilfe:

Mit Einführung des FamFG am 01.09.2009 wurde in familienrechtlichen Verfahren der frühere Begriff der Prozesskostenhilfe durch den etwas präziseren Begriff der Verfahrenskostenhilfe ersetzt (§ 113 Abs. 5 FamFG).

Für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger haben sich dadurch keine nachteiligen Veränderungen ergeben.  Es besteht auch weiterhin unter nahezu gleichen Voraussetzungen die Möglichkeit, für die Durchführung einer Scheidung oder eines Familienstreitverfahrens im Falle der Bedürftigkeit Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.

Statistisch wird in mehr als 60 Prozent aller Scheidungsverfahren zumindest einem Beteiligten Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Die Quote liegt damit weit höher als in normalen zivilrechtlichen Verfahren. Ursache hierfür ist, dass die Kosten einer Scheidung oder eines sonstigen familienrechtlichen Verfahrens nicht von einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Ferner werden viele normale Zivilprozesse erst gar nicht angestrengt, wenn die Parteien knapp bei Kasse sind. Anders im Scheidungsverfahren: hier bleibt den Betroffenen gar keine andere Möglichkeit, auch bei knapper Kasse den Gang zu Gericht anzutreten und auf die Möglichkeit der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Scheidung zurückzugreifen.

Da der Scheidungsantrag nur von einem Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden darf, ist eine Verfahrensführung ohne Anwalt jedenfalls für den antragstellenden Ehegatten nicht möglich. Dieser benötigt einen Scheidungsanwalt, der gleichzeitig auch den Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Scheidung bei Gericht stellen wird.

Habe ich Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe:

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Wie bekomme ich Verfahrenskostenhilfe:

Wenn die Auswertung Deiner monatlichen Einkünfte und Ausgaben ergibt, dass Du einen Anspruch auf die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe hast, musst Du lediglich das amtliche Formular der „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ ausfüllen und die dazugehörigen Belege anheften. Denn das Gericht ist stets gehalten, vor der Bewilligung von VKH Deine Angaben zu prüfen.

Das ausgefüllte Formular mit den Belegen schickst Du online oder per Post an Deinen Scheidungsanwalt. Dieser wird das Formular zusammen mit dem Scheidungsantrag und dem Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe dann an das zuständige Familiengericht weiterleiten.

Das amtliche Formular der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir Dir hier als PDF zum Download bereitgestellt:

 

Amtliches Formular: Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

 

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