KNALLHARTER ANWALT im FAMILIENRECHT
Du suchst einen knallharten Anwalt im Familienrecht ..? Den einen gnadenlosen Scheidungsanwalt, der es Deinem Ehegatten mal so richtig mit aller Härte zeigt. Der sich äußerst hartnäckig mit dem Familiengericht anlegt, wenn es dort auch nicht so richtig für Dich läuft. Einen kompromisslosen Kämpfer, einen unermüdlichen furchtlosen Gladiator, der alle anderen in den Schatten stellt und ausnahmslos dafür kämpft, Deinem Recht zum Erfolg zu verhelfen.
Willkommen im Reich der Mythen und Legenden. Hier erklären wir Dir, warum die Suche nach dem knallharten Scheidungsanwalt niemals von Erfolg gekrönt sein wird.
1. Der Rosenkrieg als Ausgangspunkt:
Frage Dich zu aller erst, wofür Du den knallharten Anwalt im Familienrecht brauchst. Du wirst dann früher oder später zu der Antwort gelangen, mit Deinem Ehegatten einen unerbittlichen Rosenkrieg führen zu wollen oder führen zu müssen. Die Gründe dafür mögen vielfältig sein: Ausgangspunkt eines jeden Rosenkrieges ist aber regelmäßig, dass sich beide oder zumindest ein Ehegatte in einer emotionalen Schieflage befinden. Du fühlst Dich erniedrigt, Deine Zuneigung und Gefühle wurden bitter enttäuscht. Oder Du hast den Eindruck, Dein Ehegatte will Dich finanziell ausbluten, Dich von Deinen Kindern entfremden oder Dir gar Deine Kinder entziehen. Du glaubst, Du hast dann keine andere Wahl, als einen knallharten Anwalt zu suchen, der Deine Interessen ebenso knallhart vertritt.
2. Was bedeutet knallharter Anwalt im Familienrecht:
Einen Experten und Spezialisten im Familienrecht zu suchen ist immer der richtige Weg und eine gute Entscheidung. Dieser wird Dich mit seiner Erfahrung und seinem Know-How kompetent durch das Scheidungsverfahren führen und begleiten und auch bei auftretenden unerwarteten Widrigkeiten die richtigen und notwendigen Schritte ergreifen.
Mach Dir nun aber Gedanken darüber, was das Wort „knallhart“ bedeutet: der Duden zeigt dazu die Synonyme „gewissenlos, erbarmungslos, gnadenlos oder gar rabiat“ auf. An anderer Stelle im Duden wird „knallhart“ auch mit „rücksichtslos“ beschrieben.
Du darfst Dich jetzt selbst fragen, ob der knallharte Anwalt im Familienrecht die richtige Wahl darstellt. Wir zeigen Dir im nächsten Absatz, wie ein unerbittlicher rücksichtsloser Rosenkrieg regelmäßig abläuft.
3. Auf in den Kampf – warum es statt Gewinner nur Verlierer gibt:
Das folgende Szenario bildet den Klassiker eines Rosenkrieges ab. Es ist im Beispielsfall fiktiv, sehr verkürzt und vereinfacht dargestellt, im praktischen Berufsalltag mancher Scheidungsanwälte leider dennoch gängige Praxis.
Sarah (42) und Rolf (49) sind seit zehn Jahren verheiratet. Ihre beiden Kinder sind neun und sechs Jahre alt. Rolf arbeitet als Abteilungsleiter in einem Automobilkonzern, Sarah als Ärztin mit Halbtagsstelle in einem Krankenhaus. Die Familie lebt in einem großzügigen Einfamilienhaus. Finanziell geht es ihnen sehr gut. Bereits seit einiger Zeit haben sich Sarah und Rolf voneinander entfremdet. Sarah entschließt sich nun, mit den Kindern auszuziehen. Sie mietet dafür ein kleineres Reihenhaus an. Bereits kurze Zeit nach dem Umzug nimmt sie auch eine neue Beziehung mit einem Oberarzt auf. Rolf ist von dieser Entwicklung völlig überrascht und tief verletzt. Jetzt muss für ihn ein „knallharter“ Scheidungsanwalt her, der Sarah in ihre Schranken weißt.
Rolf wird fündig und schon mit Beginn der Trennung lässt er beim Familiengericht mit seinem „knallharten“ Scheidungsanwalt eine sog. Härtescheidung einreichen, die vom Familiengericht aber nach kurzer Verfahrensdauer zurückgewiesen wird. Zu recht weißt ihn das Gericht darauf hin, dass keine Härtegründe vorliegen und das notwendige Trennungsjahr noch lange nicht abgelaufen ist. Ferner lässt er beantragen, ihm die alleinige elterliche Sorge für die gemeinsamen Kinder zu übertragen und ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder zuzusprechen. Da er weder Kindesunterhalt noch Trennungsunterhalt bezahlt, lässt auch Sarah bei Gericht über ihre Anwältin entsprechende Anträge stellen. Schließlich wird von Rolf nach Ablauf des Trennungsjahres ein neuer Scheidungsantrag gestellt. Inzwischen streiten die Ehegatten akribisch ebenso über die Folgesachen Zugewinn, den Hausrat und das gemeinsame Einfamilienhaus.
Vor dem Familiengericht beim Amtsgericht kommt es zu zahlreichen langwierigen Verhandlungsterminen in den jeweiligen Folgesachen. Unter anderem werden auch die Kinder in den Sorgerechts- und Umgangsrechtsverfahren sowohl vor dem Jugendamt als auch vor Gericht angehört. In den Folgesachen Kindes- und Trennungsunterhalt finden ferner Beweisaufnahmen mit Zeugenanhörungen statt. Über den Wert des Einfamilienhauses hat das Familiengericht des weiteren die Einholung eines Sachverständigengutachtens angeordnet. Sarah hat inzwischen einen neuen Anwalt beauftragt, da sie dem fatalen Glauben unterlegen war, ihre bisherige Anwältin sei nicht „hart“ genug. Da die Ehe nur im Verbund mit den streitigen Folgesachen geschieden werden kann, ergeht beim Amtsgericht erst nach über zweijähriger Verfahrensdauer ein Scheidungsbeschluss. Die darin geregelten Folgesachen erfüllen aber weder die Erwartungen von Sarah noch von Rolf.
Das Scheidungsverfahren wird nun von beiden Ehegatten in der zweiten Instanz beim Oberlandesgericht fortgeführt. Erbittert kämpfen die Anwälte beider Ehegatten dort weiter. Unzählige Schriftsätze mit oft persönlichen Diffamierungen des Gegners werden ausgetauscht. Nach nochmaliger dreijähriger Verfahrensdauer bestätigt das Oberlandesgericht weitestgehend die schon vom Amtsgericht getroffenen Regelungen zu den Folgesachen.
Letztlich haben Rolf und auch Sarah einsehen müssen, dass keiner von beiden als Gewinner aus dem 5-jährigen Scheidungskrieg hervorgegangen ist. Dafür sind aber insgesamt Verfahrenskosten in sechsteiliger Höhe buchstäblich „verbraten“ worden. Von den emotionalen Verletzungen ganz zu schweigen. Im Ergebnis bringt ein Rosenkrieg immer nur Verlierer hervor. So manches Ehepaar hat mit dem Rosenkrieg ein Großteil seines Vermögens für Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten verloren.
4. Warum der knallharte Anwalt im Familienrecht Deine Chancen im Rosenkrieg nicht erhöht:
Die Antwort ist ziemlich einfach. Mit einer streitigen Scheidung vor dem Familiengericht gibst Du die Entscheidung über die Regelung der Folgesachen in fremde Hände. Jetzt entscheidet das Gericht alleine darüber, wer das Sorgerecht bekommt, wer wieviel Unterhalt bezahlen muss, wer im Haus oder der Wohnung verbleiben kann, wem wieviel Zugewinn zusteht und/oder wie das Vermögen auseinander gesetzt wird.
Zwar unterstützt Dich der knallharte Scheidungsanwalt bei diesem Kampf. Er wird für Dich knallharte – manchmal auch bösartige – Schriftsätze bei Gericht einreichen und versuchen, Deinen Ehegatten immer in einem schlechten Lichte darzustellen. Natürlich tut das Dein Ehegatte auch umgekehrt. Bedenke aber immer, dass die Entscheidung und der Ausgang des Scheidungsverfahrens nicht von den Anwälten bestimmt wird sondern ausschließlich vom Gericht. Frage Dich selbst, ob es dabei sinnvoll erscheint, wenn das Gericht von beiden Seiten oft mit für die Entscheidungsfindung unwesentlichen emotionalen Nebelbomben belastet wird. Die Familiengerichte entscheiden nach Recht und Gesetz. Völlig unabhängig davon, wer am Ende Gewinner oder Verlierer ist. Nur Dein knallharter Anwalt im Familienrecht freut sich über diese Entwicklung. Denn am Ende ist er der Sieger: die Anwaltskosten sprengen den sonst üblichen Rahmen bei Weitem. Und ACHTUNG: auch unter den Scheidungsanwälten gibt es einige „schwarze Schafe„, die Dich liebend gerne mit nicht erfüllbaren Erwartungen aus Gründen der Gebührenschinderei in den „Rosenkrieg“ treiben.
5. Die Lösung – Warum einigen besser als streiten ist:
Mit einer Einigung bleiben die Scheidungsfolgesachen der selbstbestimmten Entscheidung überlassen. Nicht das Gericht entscheidet darüber, sondern beide Ehegatten selbst. Anhand von Fakten und Zahlen. Dies spart nicht nur sehr viel Geld, sondern auch viel Zeit und schont vor allem Deine Nerven.
Statt mit dem knallharten Anwalt im Familienrecht in die Schlacht der streitigen Ehescheidung zu ziehen, wird sich ein kompetenter Anwalt im Familienrecht stets darum bemühen, für Dich Lösungen aufzuzeigen, die sich alleine an der Sach- und Rechtslage orientieren. Diese lassen sich dann mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung rechtsverbindlich für beide Ehegatten regeln.