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Kosten der Online Scheidung: alle Infos zu den Scheidungskosten

KOSTEN DER ONLINE SCHEIDUNG – was gilt:

 

Für den Laien ist das Kostenrecht bei einer Scheidung oft ein Buch mit sieben Siegeln. Denn Antworten auf die wichtigsten Fragen

  • … was kostet eine Scheidung?
  • … wie teuer ist eine Online Scheidung?
  • … ist eine Online Scheidung billiger?
  • … wie viel kostet die billigste Scheidung?
  • … was kostet eine Scheidung, wenn man sich einig ist?

gibt es nicht von der Stange. Zu viele individuelle Faktoren spielen bei der Ermittlung und Berechnung der exakten Scheidungskosten eine Rolle. Es ist uns deshalb ein wichtiges Anliegen, ein wenig Licht in die Dunkelheit des Gebührenrechts zu bringen und Dir die wichtigsten Fragestellungen zu beantworten. Und wenn Du für Deine beabsichtigte Scheidung den exakten Kostenaufwand wissen willst, dann nutze unser Gratis-Tool Kostenvoranschlag.

1. Was kostet eine Scheidung:

Die Frage, was kostet eine Scheidung, hängt davon ab, in welcher Höhe das Familiengericht den sogenannten Verfahrenswert (Gegenstandswert) festsetzen wird. Um den Verfahrenswert zu ermitteln, kommt es wiederum darauf an, ob vor Gericht nur die Scheidung der Ehe oder aber auch Folgesachen zu klären sind. Je mehr Folgesachen das Familiengericht entscheiden muss, desto höher fällt der Verfahrenswert aus. Deshalb gilt die Grundregel, dass die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung um ein vielfaches niederiger ausfallen als dies bei einer streitigen Scheidung der Fall ist.

Gut zu wissen: bei einer streitigen Scheidung benötigt jeder Ehegatte einen eigenen Anwalt. Die Scheidung mit nur einem Anwalt geht nur im Falle einer einvernehmlichen Scheidung. Allein deshalb sind die Kosten einer streitigen Scheidung regelmäßig mindestens doppelt so hoch. Das nachfolgende Praxis-Beispiel zeigt Dir die Unterschiede:

Ehefrau F will sich von ihrem Ehemann M scheiden lassen. F fordert ferner von M monatlichen Ehegattenunterhalt in Höhe von € 600,– und für den gemeinsamen minderjährigen Sohn S monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von € 450,–. F hat monatliche Netto-Erwerbseinkünfte in Höhe von € 2.000,00 und M in Höhe von € 4.000,00. Dementsprechend ist für die Ehescheidung ein Verfahrenswert in Höhe von € 18.000,00 (dreifaches Netto-Einkommen beider Ehegatten) zugrunde zu legen. Für die von Amts wegen durchzuführende Folgesache Versorgungsausgleich nehmen wir im Beispielsfall einen Verfahrenswert in Höhe von € 3.600,00 (pro Versorgungsanwartschaft 10 % aus dem Wert der Ehescheidung) an. Ferner setzt das Gericht den Verfahrenswert für die Geltendmachung des Ehegattenunterhalts mit € 7.200,00 (Jahreswert aus den monatlich geforderten Unterhaltsbeträgen) und ebenso für den Kindesunterhalt mit € 5.400,00 an. Insgesamt beläuft sich der Gesamt-Verfahrenswert somit für die streitige Scheidung auf € 34.200,00. Bei einer einvernehmlichen Scheidung würde sich der Verfahrenswert lediglich auf € 21.600,00 belaufen. Es ergeben sich demnach folgende Unterschiede bei der Kostenberechnung:

Streitige Scheidung Einvernehmliche Scheidung Kostenersparnis
Verfahrenswert € 34.200,00 € 21.600,00
Anwaltskosten  F €    3.105,90 €   2.469,00 – €       636,90
Anwaltskosten M €    3.105,90 €           0,00 – €    3.105,90
Gerichtskosten €       974,00 €       764,00 – €       210,00
Gesamtkosten €    7.185,80 €    3.233,00 – €    3.952,80

Du siehst den Unterschied! Eine streitige Scheidung erhöht zum einen den Verfahrenswert für jede einzelne Folgesache, zum anderen ist die streitige Scheidung immer nur mit zwei Anwälten durchführbar und deshalb mehr als doppelt so teuer. Insbesondere die Folgesachen zum Kindesunterhalt aber auch zum Ehegattenunterhalt lohnen in den seltensten Fällen eine streitige Auseinandersetzung und Entscheidung durch das Familiengericht. Denn die rechtlichen Vorgaben dazu, wann und in welcher Höhe Unterhaltsleistungen geschuldet sind, lassen sich bei einer einvernehmlichen Scheidung ebenso exakt außergerichtlich ermitteln. Dein Anwalt wird Dich dazu beraten und die notwendigen Schritte in die Wege leiten. Nur wesentlich kostengünstiger als die Klärung vor Gericht.

In der vorstehenden Tabelle ist last but not least noch nicht berücksichtigt, dass sich im Falle einer einvernehmlichen Scheidung der Verfahrenswert nochmals um 30% veringern kann. Denn wir beantragen für jede einvernehmliche Scheidung Online eine Reduzierung des Verfahrenswertes um 30 %. Auch wenn die entsprechende Festsetzung im Ermessen des Gerichts liegt, lassen sich so die (günstigen) Kosten oft nochmals weiter verringern.

2. Wie teuer ist eine Online Scheidung:

Die Online Scheidung eignet sich ganz besonders für die einvernehmliche Scheidung. Zum einen können wir dann für Dich bei Gericht eine Reduzierung des Verfahrenswertes um 30 % beantragen, zum anderen ist die Durchführung des Scheidungsverfahren bei der einvernehmlichen Scheidung stets mit nur einem Anwalt möglich. Zwar kann dieser (eine) Anwalt immer nur den antragstellenden Ehegatte vertreten, der andere Ehegatte benötigt aber keinen eigenen Anwalt und häufig sind sich die Ehegatten intern darüber einig, die Gesamtkosten mit nur einem Anwalt hälftig untereinander zu teilen.

In der nachfolgenden Tabelle haben wir Dir die Kostenunterschiede einer „normalen“ Scheidung mit zwei Anwälten im Verhältnis zur einvernehmlichen Online Scheidung mit nur einem Anwalt einmal für die in der Praxis gängisten Verfahrenswerte dargestellt. Gibt das Familiengericht darüber hinaus dem Antrag auf Reduzierung des Verfahrenswertes um 30 % statt, findest Du Deine Kosten regelmäßig in den beiden darüberliegenden Zeilen der Tabelle. Beachte aber, dass dabei der Antrag auf Reduzierung des Verfahrenswertes um 30 % bei der einvernehmlichen Scheidung Online stets im Ermessen des Familiengerichts liegt.

Verfahrenswert (bis) Gesamtkosten „normale“ Scheidung Gesamtkosten einvernehmliche Online Scheidung maximale Kosteneinsparung
€ 3.000,00 € 1.606,50 € 922,25 – € 684,25
€ 4.000,00 € 1.981,70 € 1.130,85 – € 850,85
€ 5.000,00 € 2.356,90 € 1.339,45 – € 1.017,45
€ 6.000,00 € 2.732,10 € 1.548,05 – € 1.184,05
€ 7.000,00 € 3.107,30 € 1.765,65 – € 1.341,65
€ 8.000,00 € 3.482,50 € 1.965,25 – € 1.517,25
€ 9.000,00 € 3.857,70 € 2.173,85 – € 1.683,85
€ 10.000,00 € 4.232,90 € 2.382,45 – € 1.850,45
€ 13.000,00 € 4.600,30 € 2.595,15 – € 2.005,15
€ 16.000,00 € 4.967,70 € 2.807,85 – € 2.159,85
€ 19.000,00 € 5.335,10 € 3.020,55 – € 2.314,55
€ 22.000,00 € 5.702,50 € 3.233,25 – € 2.469,25
€ 25.000,00 € 6.069,90 € 3.445,95 – € 2.623,95
€ 30.000,00 € 6.627,88 € 3.762,94 – € 2.864,94
€ 35.000,00 € 7.185,80 € 4.079,90 – € 3.105,90
€ 40.000,00 € 7.743,76 € 4.396,88 – € 3.346,88
€ 45.000,00 € 8.301,70 € 4.713,85 – € 3.587,85
€ 50.000,00 € 8.859,66 € 5.030,88 – € 3.828,83
€ 65.000,00 € 9.682,96 € 5.574,48 – € 4.108,48
€ 80.000,00 € 10.506,26 € 6.118,13 – € 4.388,13
€ 95.000,00 € 11.329,56 € 6.661,78 – € 4.667,78
€ 110.000,00 € 12.152,86 € 7.205,43 – € 4.947,43
€ 125.000,00 € 12.976,16 € 7.749,08 – € 5.227,08

Wie Du anhand der vorstehenden Tabelle siehst, lassen sich mit der einvernehmlichen Scheidung Online die Kosten einer Scheidung ganz erheblich minimieren. Statistisch bewegt sich der Verfahrenswert für die einvernehmliche Scheidung Online in den meisten Fällen zwischen € 10.000,– und € 30.000,–. Es lassen sich somit bei der einvernehmlichen Online Scheidung auch bei den sog. „Normalverdienern“ regelmäßig Kosten zwischen € 1.850,– und € 2.865,– einsparen.

3. Ist die Online Scheidung billiger:

Eine Frage, die sowohl mit Ja und Nein beantwortet werden kann.

Mit Nein deshalb, da unabhängig von der Art der Beauftragung Deines Scheidungsanwalts (online über das Internet oder konventionell über Terminsvereinbarung und Kanzleibesuch) kein Anwalt in Deutschland die gesetzlich verankerten Mindestgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) unterschreiten darf. Allerdings wird Dir bei klassischem Besuch einer Anwaltskanzlei höchst selten die oder der dort tätige Anwältin/Anwalt von sich aus anbieten, eine Reduzierung des Verfahrenswertes um 30 Prozent für Deine einvernehmliche Scheidung zu beantragen. Oft kommt es sogar vor, dass Du beim ersten Kanzleibesuch eine Honorarvereinbarung vorgelegt bekommst, wonach der Anwalt weit höhere Gebühren fordert.

Ganz anders sieht das bei der Scheidung Online aus. Wir garantieren Dir, dass Dein Scheidungsverfahren immer nur auf Basis der gesetzlich festgeschriebenen Mindestgebühren durchgeführt wird. Teure Honorarvereinbarungen gibt es bei uns nicht. Und wir halten unser Versprechen, für jede einvernehmliche Scheidung Online bei Gericht eine Reduzierung des Verfahrenswertes um 30 Prozent zu beantragen.

4. Wie viel kostet die billigste Scheidung:

Die billigste Scheidung ist die kostenlose Scheidung. Ja, Du hast richtig gelesen. Wenn Du nur über geringe monatliche Einkünfte verfügst oder gar Bezieher von Bürgergeld und/oder Wohngeld bist, ist Dein beabsichtigtes Scheidungsverfahren über Verfahrenskostenhilfe regelmäßig kostenfrei durchführbar. Aber auch als Bezieher normaler Einkünfte hast Du oft einen Anspruch darauf, Verfahrenskostenhilfe bewilligt zu bekommen und Dein Scheidungsverfahren über niedrige monatliche Raten zu den staatlich ermässigten Gebührensätzen durchzuführen.

Du willst wissen, ob Dein beabsichtigtes Scheidungsverfahren kostenfrei oder zu geringen monatlichen Raten über Verfahrenskostenhilfe durchführbar ist? Dann nutze unser Gratis-Tool Verfahrenskostenhilfe-Check. Wir analysieren Deine Daten und Du erhälst von uns per E-Mail Deine persönliche Auswertung.

5. Was kostet eine Scheidung, wenn man sich einig ist:

Wenn Du und Dein Ehegatte einig darüber seit, dass Eure Ehe geschieden werden soll, liegen in der Regel alle Voraussetzungen dafür vor, Eure Scheidung einvernehmlich durchzuführen. Dann benötigt nur der antragstellende Ehegatte einen eigenen Anwalt. Über die Online Scheidung beantragt dieser ferner eine Reduzierung des Verfahrenswertes um 30 Prozent.

Den tatsächlichen Kostenaufwand für eine solche einvernehmliche Scheidung sowie das Kosteneinsparpotential findest Du oben unter Ziffer 2 in der Tabelle. Und wenn Du exakt wissen willst, welche Kosten in Deinem persönlichen Fall entstehen, dann erstellen wir Dir gerne einen individuellen verbindlichen Kostenvoranschlag. Haben wir Dich überzeugt? Dann nutze  die günstigste Möglichkeit, Deine Scheidung einfach und kompetent online durchzuführen!

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